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Nicht registriertes Balkonkraftwerk: Welche Strafe droht?
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Nicht registriertes Balkonkraftwerk: Welche Strafe droht?

Die Vorstellung, eine Mini-Solaranlage auf dem Balkon aufzustellen, sie anzuschließen und sofort eigenen Strom zu erzeugen, klingt verlockend. Doch die lästige Anmeldepflicht kann diesen Gedanken trüben. Daher könnte es in den Sinn kommen, einfach auf die Registrierung zu verzichten. Wir erläutern die möglichen Konsequenzen und warum eine neue Gesetzesvorlage Privatpersonen erhebliche Vorteile bringen könnte.

Grundsätzlich ist für Balkonkraftwerke mit einer Einspeiseleistung von nur 600 bzw. 800 Watt eine Anmeldung erforderlich. Ab Januar 2024 plant der Gesetzgeber jedoch eine Vereinfachung, bei der nur noch eine kostenlose Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich ist, die in unserem Test etwa 10 Minuten dauerte. Die oft mit unterschiedlichen Anforderungen der regionalen Netzbetreiber verbundene zweite Anmeldung entfällt somit ab 2024. Unabhängig davon, ob eine oder zwei Anmeldungen erforderlich sind, sollten Nutzer wissen, dass sie sich zwar offiziell anmelden müssen, aber keine entsprechenden Kontrollen zu befürchten haben.

Durch die Anmeldung erhält die Bundesnetzagentur detaillierte Informationen über die genaue Anzahl, Typologie und Kapazität der dezentralen Energieerzeuger in Deutschland. Diese Daten dienen vor allem statistischen Zwecken und der strategischen Planung im Energieversorgungsbereich. Die Auswirkungen der Energieerzeugung durch Balkonkraftwerke und andere private Photovoltaikanlagen auf das Stromnetz sind erheblich. Dank der Registrierung sind die Netzbetreiber über die genaue Anzahl solcher Anlagen in ihrem Netzgebiet informiert und können ihre Planungen entsprechend ausrichten. Die gleichzeitige und unkontrollierte Einspeisung von Energieerzeugern in das Netz kann zu Überlastungen und Schwankungen führen. Die Registrierung gewährleistet, dass die Netzbetreiber die Stabilität des Netzwerks sicherstellen können, um die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten.

Wie bereits erwähnt, ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks grundsätzlich verpflichtend. Gemäß §95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird das Fehlen einer Anmeldung als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe dieser Bußgelder kann je nach Fall variieren, wobei das höchste verhängte Bußgeld bei 50.000 € lag. Wenn die selbst erzeugte Energie eines Balkonkraftwerks nicht direkt verbraucht oder gespeichert wird, fließt sie ins öffentliche Netz und könnte theoretisch dieses überlasten. Aus diesem Grund fordert der Gesetzgeber eine Anmeldung und ist berechtigt, Bußgelder bei deren Verweigerung zu verhängen. Theoretisch könnte er für nicht angemeldete Mini-Solaranlagen jeden Monat zehn Euro Bußgeld pro Kilowatt installierter Leistung verlangen. Wenn also beispielsweise Solarmodule mit insgesamt 800 Watt Leistung verwendet werden, müssten demnach 8 Euro im Monat bzw. 96 Euro im Jahr gezahlt werden. In der Regel werden jedoch solche Strafen nicht verhängt, da die Regierung eher bestrebt ist, Solarenergie zu fördern anstatt sie zu behindern.

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