Steigende Strompreise setzen die Verbraucher zunehmend unter Druck. Daher haben viele Eigenheimbesitzer damit begonnen, Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern zu errichten, um zumindest einen Teil ihres eigenen Strombedarfs abzudecken und überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen. Allerdings leben rund die Hälfte der Menschen in unserem Land zur Miete, wodurch diese Option für sie normalerweise nicht zur Verfügung steht.
Als Alternative erfreuen sich "Balkonkraftwerke" immer größerer Beliebtheit, da sie auch von Mietern mit einem Balkon oder einer Terrasse genutzt werden können. Allerdings sind Vermieter oft skeptisch gegenüber solchen baulichen Maßnahmen und versuchen häufig, die Installation von Photovoltaikanlagen zu untersagen. Inzwischen haben Gerichte vermehrt mit diesem Thema zu tun gehabt und tendieren meistens dazu, zugunsten der Mieter zu entscheiden.
Im Frühjahr dieses Jahres wurde vor dem Amtsgericht Stuttgart eine Klage einer Vermieterin verhandelt, die von ihrem Mieter die Entfernung einer fachmännisch installierten Balkon-PV-Anlage gefordert hatte. Das Gericht entschied, dass der Wohnungsmieter zwar verpflichtet war, die Wohnungseigentümerin um Erlaubnis zu bitten, jedoch durfte diese die Zustimmung nicht verweigern. Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass die Installation fachgerecht durchgeführt wurde und die Optik des Gebäudes durch diese bauliche Maßnahme nicht beeinträchtigt wurde. Das Gericht stützte sich auch auf ein Urteil des Amtsgerichts München, welches die Installation einer Photovoltaikanlage auf einer Terrasse als rechtmäßige Nutzung einstufte. Das Urteil aus Stuttgart ist unter dem Aktenzeichen 37 C 2283/20 öffentlich einsehbar. Vermieter haben also schlechte Karten, wenn sie die Installation eines Balkonkraftwerks verbieten möchten.