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Die große Förderübersicht - 2023
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Die große Förderübersicht - 2023

Aufgrund der enormen Strompreise sind "sofort"-Lösungen gefragt, welche den Netzbezug der Bürger verringern. Hier kommen Balkonkraftwerke ins Spiel. Mit diesen Anlagen lassen sich bis zu 30% eigener Strom erzeugen, der dann nicht vom Netzbetreiber dazugekauft werden muss und eben nicht auf der nächsten Abrechnung erscheint. Je nach Strompreis und Anlagenqualität sind Ersparnisse bis 350 € realistisch.

Weiter haben sich Förderprogramme auf Städte- bzw. Gemeindeebene etabliert. Fast täglich werden neue Förderprogramme auferlegt. Teilweise gibt es sogar bis zu 500 € Zuschuss, wenn sich ein Balkonkraftwerk angeschafft wird. Alle Anlagen von MyVoltaics erfüllen die Anforderungen einer Förderung.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, wo aktuell Förderungen für Balkonkraftwerke zu bekommen sind. Hinweis: Oftmals kommen regelmäßig Förderprogramme dazu. Gerne erhalten auch wir eine Info, sollte die Liste nicht in Gänze vollständig sein.

Alphabetisch Sortiert:

Aachen 300 € pauschal. 150 – 600 Volt-Ampere Mehr Infos
Ahaus 50 % der förderfähigen Kosten bis max. 200 €, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Berlin derzeit keine Förderung bekannt  
Bönen 100 € pro Wohneinheit Mehr Infos
Borgentreich 100 € pauschal pro Anlage (pro Haushalt) Mehr Infos
Brandenburg derzeit keine Förderung bekannt  
Braunschweig bis 400 Watt 250 € / bis 600 Watt 400 € Mehr Infos
Bremen derzeit keine Förderung bekannt  
Buckenhof 50 € pro 100 Watt-Peak, max. 150 € Mehr Infos
Bühl 300 € / Anlage, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Castrop-Rauxel 100 € je Wohnung Mehr Infos
Darmstadt 200 € pauschal für ein Standard-Modul (300 Watt)
400 € pauschal für zwei Standard-Module (2 x 300 Watt)
max. 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten
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Diessen 100 € pro Haushalt, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Düsseldorf 50% der förderfähigen Kosten, maximal € 400, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Erlangen 50 € pro 100 Watt-Peak, max. 300 € (bis zu 600 Watt) Mehr Infos
Forchheim 100,- € (brutto) je angefangene kWp
max. 400,- € (brutto) je Gebäude/Wohneinheit
bis zu 3,9 kWp
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Freiburg 200 € pauschal Mehr Infos
Freudenberg 150 € / Anlage Mehr Infos
Friedrichshafen 300 € pro Haushalt mind. 300 Watt Mehr Infos
Friolzheim 100 € pro Haushalt bis zu 600 Watt-Peak Mehr Infos
Fröndenberg 100 € pro Modul, max. 200 €, bis 600 Watt-Peak Mehr Infos
Fürth bis 160 € (110 € für Einrichtung eines Zweirichtungszählers, 50 € für Anschaffungskosten einer steckerfertigen PV-Anlage für Stromkunden der infra) Mehr Infos
Gelsenkirchen pauschal 100 €, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Göttingen 180 € pauschal pro Anlage Mehr Infos
Günzburg 100 € pauschal pro Anlage Mehr Infos
Hamburg derzeit keine Förderung bekannt
Hamm 200 € pauschal pro Anlage, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Heidelberg bis zu 750 € – Heidelberger-Pass(+)-Besitzer: fast die vollen Kosten des Balkonmoduls, lediglich Eigenanteil von 50 €, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Hiddenhausen Steckerfertige Stromerzeugungsmodule (150 € pauschal)
Steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit Speicher (300 € pauschal)
bis zu 600 Watt
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Jever 120 € / Anlagen. max. 2 Anlagen / Antragsteller werden gefördert Mehr Infos
Kamp-Lintfort 100 € pro Wohnung, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Kiel 100 € pauschal pro Anlage Mehr Infos
Kirchlengern 300 € pro Anlage, bis zu 600 Volt-Ampere Mehr Infos
Koblenz 70 € pro Modul (max. 2 Module) Mehr Infos
Köln 200 € pro Anlage, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Kornwestheim 200 € pro Haushalt bis zu 600 Watt Mehr Infos
Lampertheim Zuschuss 60%, max. 500 € Mehr Infos
Langenfeld 200 € pro Anlage, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Lörrach 200 € pauschal pro Haushalt bis zu 600 Watt-Peak Mehr Infos
Lübeck 200 € / Haushalt; bis zu 600 Watt Mehr Infos
Lüdenscheid 500 € / Anlage Mehr Infos
Ludwigsburg max. 300 €, für BezieherInnen der LudwigsburgCard bis zu 800 € Mehr Infos
Lüneburg 150 € + 30 % der Investitionskosten / Anlage Mehr Infos
Main-Taunus-Kreis 100 € pauschal pro Wohnung, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Marolffstein 50 € pro 100 Wp, max. 200 € pro Antragssteller/in Mehr Infos
Mecklenburg-Vorpommern max. 500 € / Anlage und Haushalt Mehr Infos
Moosburg 50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 € pro Anlage Mehr Infos
Mörfelden-Walldorf Zuschuss von 200 € Mehr Infos
München 0,4 € je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Neubulach 300 Watt-Peak-Anlage / 50 € // 600 Watt-Peak-Anlagen / 100 € Mehr Infos
Oberhausen 100 € je Wohnung, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Olsberg 200 € pauschal pro Anlage, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Peiting 120 € pro Anlage, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Pirmasens 75 € für Anlagen bis zu max. 325 Watt ; 150 € für Anlagen bis zu 600 Watt Mehr Infos
Recklinghausen 100 € je Wohnung, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Rheinberg 100 € je Wohnung, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Rheinisch-Bergischer-Kreis Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpreis unter 10.000 € (z. B. Steckersolaranlagen) werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert Mehr Infos
Saarland aktuell keine Förderung bekannt  
Sachsen aktuell keine Förderung bekannt  
Sachsen-Anhalt aktuell keine Förderung bekannt  
Schwaikheim 200 € pro Haushalt Mehr Infos
Spardorf 50 € pro 100 Watt-Peak, max. 200 € Mehr Infos
Stuttgart 100 € pauschal pro Anlage Mehr Infos
Thüringen aktuell keine Förderung bekannt  
Ulm 50 % bis zu 250 € je Wohneinheit Hier klicken
Unterschleißheim 25% der Anschaffungskosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Urmitz 100 € / Modul, max. 200 €, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Vilseck 100 € / 300 Watt; 150 € / 600 Watt Mehr Infos
Voerde am Niederrhein 100 € je Wohnung, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Weilheim in Oberbayerns 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Wesel 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt Mehr Infos
Wickede (Ruhr) Steckerfertige Stromerzeugungsmodule (150 € pauschal)
Steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit Speicher (300 € pauschal)
Mehr Infos
Wiesbaden 300-400 € Mehr Infos
Willich 250 € je Wohneinheit Mehr Infos

 Sollten Sie nicht fündig geworden sein, raten wir dennoch bei der örtlichen Gemeinde nachzufragen, ob aktuell Programme auferlegt werden oder diese evtl. bereits offline vorhanden sind. Sollten Sie Fragen zu Leistungen oder den oben Angegebenen Daten sowie rechtliches haben, schreiben Sie gerne. Anbei eine erste Einführung.

Was ist ein Balkonkraftwerk

Ein Balkonkraftwerk wird auch als steckerfertige Solaranlage bezeichnet. Wie der Name schons sagt, ist der Sinn solch einer Anlage, diese über eine normale Haussteckdose anzuschließen und schon wird eigener Strom in das Hausnetz geleitet. Dies funktioniert aufgrund des Wechselrichters welcher bei solch einer Anlage dabei ist. Dieser macht aus dem Gleichstrom des Solarmoduls hausüblichen Wechselstrom. Scheint die Sonne und die Anlage produziert Strom, wird dieser schlicht aufgrund des kürzeren Weges direkt zum Verbraucher (zum Beispiel Kühlschrank) geleitet. Sodann läuft dieser zumindest bei Sonne kostenlos.

Aufgrund von Gesetzen ist ein Betrieb über eine normale Haussteckdose erlaubt. Jedoch ist die sogenannte "600 Watt Grenze" einzuhalten.

Was leistet ein 600 Watt Balkonkraftwerk?

Zunächst wird  sofort der Gesamt-Stromverbrauch im Haushalt reduziert. Sind die Bedingungen ideal, kann ein Balkonkraftwerk bis zu 750 kWh Strom im Jahr erzeugen. Kostet die Kilowattstunde vom Netzbetreiber beispielsweise 40 Cent (aktuelle Strompreisbremse), spart man mit dem Balkonkraftwerk rund 300 Euro Stromkosten pro Jahr, wenn von zwei Solarmodulen ausgegangen wird. Die Ausrichtung gen Süden oder alternativ Ost-West, sollte beachtet werden. Zudem kann von einer Lebensdauer um die 20 bis sogar 30 Jahre ausgegangen werden, sodass sich das Ersparnis enorm potenziert. 

Sind mehr als 1 Balkonkraftwerke erlaubt?

Generell lässt sich sagen, dass ein Balkonkraftwerk pro Zähler erlaubt ist. Ein Balkonkraftwerk besteht in der Regel aus einem bis maximal zwei Solarpaneelen. Hat ein Haus beispielsweise eine Ober- und Unterwohnung und jede Wohneinheit hat einen eigenen Zähler, dürfen auf zwei Balkonkraftwerke ohne Genehmigung angeschlossen werden. Pro Zähler ist die sogenannte 600 Watt Einspeisegrenze zu beachten. Diese Einspeisung wird von dem Wechselrichter vorgegeben. Solang diese über den 600 Watt Wechselrichter laufen, gibt es keine Beschränkung und alles darf unbürokratisch selbstständig in Betrieb genommen werden. Überschreitet man jedoch die 600 Watt Einspeiseleistung, gelten andere Gesetzte und eine aufwändige Genehmigung muss her, welche logischerweise mit viel Bürokratie einhergeht. Zudem muss die Anlage dann durch einen Elektriker geprüft werden. Hinweis: Die Einspeiseleistung wird von dem Wechselrichter vorgegeben. Die Solarmodulleistung darf etwas höher sein, sollte jedoch auf den Wechselrichter unbedingt abgestimmt sein! 

4 Kommentare zu Die große Förderübersicht - 2023

  • Uwe Heinrich
    Uwe HeinrichFebruary 25, 2024

    Hallo, Anlage soll an der Hauswand installiert werden, sind dafür Halterungen verfügbar?
    Vielen Dank

  • Klaus  Büdenbedner
    Klaus Büdenbedner June 11, 2023

    Am Balkon ist zur Zeit eineHolzverkleidung mit Stahlunterkonstruktion ca. 8m lang. Ein Teil sollte mit Modulen und der Rest mit Glas verkleidet werden.
    Mit welchen Kosten muß ich rechnen. Ich wohne in 57250 Netphen-Salchendorf.
    Das Dach hat schon Module mit Speicher.
    MfG
    Klaus Büdenbender

  • Knut Schwabe
    Knut SchwabeMarch 27, 2023

    Ich habe ein Eigenheim in Rotenburg an der Fulda, und möchte ein noch 600W/800W Solaranlage für den Balkon bauen. Gibt es hier eine Förderung und wie beantrage ich diese.

    MfG
    K.Schwabe

  • Stefan Hermann
    Stefan HermannMarch 11, 2023

    Welche Förderung ist in 34576 Homberg (Efze) in Hessen für Balkonsolarkraftwerk möglich?
    Ich plane in 2-3 Monaten den Einbau als Mieter auf Balkon in Südlage und frei von Schatten, aufgrund höchster Lage ist optimale Sonneneinstrahlung von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gegeben! Bitte senden Sie mir Angebot mit Speicherakku mobil einsetzbar und welche Förderungen möglich sind, kaufe die Anlage selbst und zahle Komplettpreis gerne, vielen Dank für Ihr Angebot und Beratung,

    mit freundlichen Gruß

    Stefan Jürgen Hermann

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