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Blumentopf oder Balkonkraftwerk? Das ist hier die Frage!

Balkonkraftwerke sind keine Bauprodukte im eigentlichen Sinne. Wenn jemand plant, ein Balkonkraftwerk in einer Höhe von über vier Metern über einer Verkehrsfläche (gemessen ab der Oberkante des Moduls) zu installieren, ist es wichtig, die Auswahl der Photovoltaikmodule sorgfältig zu prüfen. Dabei müssen die Anforderungen an Bauprodukte und entsprechende Normen berücksichtigt werden. Dies wurde bisher von Architekten, Versicherungen, Händlern und Herstellern empfohlen. Gemäß der Norm DIN 18008 sind preisgünstige Glas-Folien-Module (erkennbar an einer weißen Rückseite) in solchen Höhen nicht für den Einsatz als Bauprodukte zugelassen. Stattdessen sind nur Glas-Glas-Module geeignet, die einen speziellen Hitzetest bestanden haben, um das Risiko eines spontanen Bruchs weitgehend auszuschließen. Dies gilt insbesondere für Balkonkraftwerke ab dem dritten Stock. Nach dieser Rechtsauffassung sollten auch die Befestigungsmaterialien die gleichen Anforderungen erfüllen wie für Bauprodukte, die beispielsweise für die Befestigung von Fassadenverkleidungen gelten. Der Begriff "Verkehrsfläche" bezieht sich nicht nur auf öffentliche Straßen, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, sondern gemäß DIN 277 auf alle Flächen, die der horizontalen und vertikalen Erschließung oder der Sicherheit eines Gebäudes dienen. Dies schließt auch Fußwege und Fluchtwege auf dem eigenen Grundstück ein. Die Musterbauordnung definiert in Paragraph 2, Absatz 10, Bauprodukte als "Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden." Da ein Balkonkraftwerk nicht dauerhaft installiert wird, fällt es nicht unter diese Kategorie von Bauprodukten. Dennoch müssen allgemeine Sicherheits- und Ordnungsanforderungen eingehalten werden, und Balkonkraftwerke werden somit in Bezug auf Regulierungen beispielsweise Blumentöpfen auf dem Balkon gleichgestellt. Wenn man der Rechtsauffassung der Fachkommission folgt, könnten in Zukunft auch größere Photovoltaikmodule für Balkonkraftwerke in Betracht gezogen werden, die eine Fläche von mehr als 2 Quadratmetern haben. Chinesische Hersteller planen, solche Module vermehrt mit standardisierten Größen anzubieten. Bisher gilt die allgemeine Zulassung von Photovoltaikmodulen in Deutschland nur bis zu einer Größe von 2 Quadratmetern. Obwohl das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bereits Schritte zur Aufhebung dieser Grenze unternommen hat, ist die Umsetzung in 16 Landesgesetzgebungen noch ausstehend. Besonders für Mieter, die Argumente gegenüber Hausverwaltung, Vermieter oder Versicherung für ihr Balkonkraftwerk benötigen, wird die erwartete schriftliche Bekanntmachung des DIBt voraussichtlich von großer Hilfe sein.

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