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Angekündigte Erleichterungen bei Balkonkraftwerken werden doch nicht zum 1. Januar 2024 starten
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Angekündigte Erleichterungen bei Balkonkraftwerken werden doch nicht zum 1. Januar 2024 starten

Es wurde seit Monaten versprochen, die Vorschriften für Stecker-Solar-Geräte erheblich zu vereinfachen, zusammen mit anderen Maßnahmen im Solarpaket 1, das noch in diesem Jahr verabschiedet werden sollte. Leider ist das nicht passiert.

Statt über das gesamte Solarpaket 1 abzustimmen, wurde in der letzten Bundestagssitzung des Jahres nur über eine "Abkopplung" diskutiert und angenommen – allerdings betraf dies nur einen kleinen Teil der geplanten Maßnahmen.

Die vollständigen Regelungen für Balkonkraftwerke waren nicht Teil der Diskussion und sind daher nicht rechtzeitig für den 1. Januar 2024 einsatzbereit. Dies wurde verschoben, da der abgekoppelte Gesetzesteil keine Auswirkungen auf den Haushalt hat.

Immerhin wurden die Pläne für Balkonkraftwerke nicht gleichzeitig mit der E-Auto-Förderung eingestellt. Es wird erwartet, dass der Bundestag sich im Januar 2024 mit dem Solarpaket 1 beschäftigt. Dann könnte es doch noch klappen mit den Vereinfachungen, rechtzeitig für die Balkonkraftwerke im Frühling. Hier sind die geplanten Änderungen:

Vereinfachte Meldepflichten: Aktuell müssen Balkonkraftwerke sowohl im Marktstammdatenregister eingetragen als auch dem Netzbetreiber gemeldet werden. Dieser doppelte Schritt soll wegfallen. Die Meldepflicht beim Netzbetreiber für Balkonkraftwerke soll entfallen, während die Eintragung im Marktstammdatenregister weiter vereinfacht wird.

Mehr Leistung: Die bisherige Grenze von 600 Watt soll auf 800 Watt erweitert werden.

Alle Zähler erlaubt: Auch rückwärtsdrehende Stromzähler sollen vorübergehend akzeptiert werden.

Recht auf Balkonkraftwerk: Balkonkraftwerke sollen in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen werden. Wohnungseigentümer und Mieter hätten damit das Recht auf Zustimmung für den Betrieb ihrer Balkon-PV-Anlage.

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